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Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"


Viel Schrot und ein Römergrab

Wiederum bewahrheitet es sich, dass Hubertus mit seiner "Vernebelungs- und Verzögerungstaktik" seit einem Jahr nicht nur Mitglieder des Vereins "Forstenrieder Park ohne Schießanlage e. V.", sondern auch Politiker und Behörden auf Kosten der Steuerzahler über Gebühr beschäftigt, indem Entscheidungen, die dringend notwendig wären, immer wieder hinausgezögert werden.

Obwohl der Vors. Ludwig Obermeier bei der letzten Bürgerversammlung am 22.04.2010 im Namen des Vereins Hubertus versprach, im "guten Einvernehmen mit der Nachbarschaft" eine Lösung des Problems zu finden, lässt er durch Rechtsanwalt Ziegler verkünden, dass die von der Bürgerinitiative festgestellten, über den Sicherheitszaun fliegenden Bleigeschosse in Frage gestellt werden ( 3 Mitglieder der BI Aktivgruppe können ihre Feststellungen jederzeit "unter Eid" wiederholen und stehen als Zeugen zur Verfügung).

Das plötzliche Auffinden eines angeblichen Römergrabes beweist aufs Neue die undurchschaubare Strategie des Vereins Hubertus. Die Existenz von Römergräbern ist nach einer Anfrage durch die Bürgerinitiative beim "Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz" auf dem Vereinsgelände Hubertus gänzlich unbekannt. Sollte es sich aber um eine Neuentdeckung des Vereins Hubertus handeln, müsste der Schießbetrieb nach unserer Auffassung wohl unverzüglich eingestellt werden.

Die Bürgerinitiative bittet erneut die Verantwortlichen in der Politik und in den Behörden, ihre bisherige Haltung zu überprüfen und Konsequenzen aus den vorliegenden Fakten zu ziehen. Es erscheint für die Bürgerinnen und Bürger in den angrenzenden Stadtteilen als zunehmend unvertretbar, diesem Treiben weiter zuzusehen. Die Behörden sind aufgefordert, in Kürze Entscheidungen auch im Hinblick auf den "Istzustand" des Schießbetriebs zu treffen.

Die Bürgerinitiative hofft jedoch, dass der Vorstand von Hubertus das mehrfach wiederholte Gesprächsangebot in absehbarer Zukunft annimmt und seine Planungen zur Fortführung des Vereins, sofern diese beabsichtigt ist, offenlegt.

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