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Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"


Weiterer Erfolg der Bürgerinitiative gegen die Umgestaltung der Schießanlage im Forstenrieder Park !

Die Bürgerinitiative sieht sich in ihren bisherigen Bemühungen bestätigt, den Ausbau der Schießanlage Unterdill - wie er im Jahr 2009 geplant war - zu verhindern.

In einem seit Monaten von der BI geforderten Gespräch mit dem anwaltlichen Vertreter von Hubertus, Rechtsanwalt Ziegler, dem Planer und Ingenieur Stainer sowie der ehemaligen Geschäftsführerin des Bayerischen Sportschützenbundes, Frau Beate Marschall, wurden am 18. 10. 2010 die gegenseitigen Positionen aktuell ausgetauscht. Hubertus signalisierte, dass der Verein sich auch künftig an die seit 1973 bestehenden Schießzeiten halten wird.( 2 x wöchentlich 5 Stunden im Sommerhalbjahr bzw. 1 x 5 Stunden und 1 x 4 Stunden wöchentlich im Winterhalbjahr). Die ursprüngliche Planung sah 80 Stunden wöchentlich vor!

Eine zeitgemäße fugendichte Einhausung des Kugelstandes hält der Verein, trotz der bestehenden Forderungen aller politischen Parteien und eines durch das Landesamt für Umwelt erstellten Lärmschutzgutachtens nicht für nötig.

Die BI bleibt bei ihrer Forderung nach fugendichter Einhausung und sieht deshalb weiteren Gesprächsbedarf. Die von Hubertus geplante Lärmminderung durch Rasterelemente wird vonseiten der Bürgerinitiative sowie von Lärmexperten als nicht ausreichend erachtet.

Das Tontaubenschießen ( Trap und Skeet ) soll weiterhin am derzeitigen Standort fortgeführt werden. Es erscheint jedoch nach aktuellem Kenntnisstand äußerst fraglich, ob bei der Wurfscheibenschießanlage die Lärmgrenzen eingehalten werden können.

Auch wenn noch immer nicht auf alle berechtigten Forderungen der BI eingegangen wurde und viele Punkte als offen anzusehen sind, ist anzuerkennen, dass bei Hubertus offensicht-
lich ein Umdenkprozess in Gang gekommen ist. Erstmalig sollen nunmehr auch Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Schutz von Natur und Tieren berücksichtigt werden.

Die BI wartet nun auf die neue Planung, für die dann ein öffentliches Genehmigungsver-
fahren beantragt werden soll. Erst nach Vorlage und nach Durchsicht der Planungsunter-
lagen ist eine verlässliche Beurteilung möglich. Die BI wird weiterhin die Interessen der 13.500 Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Unterschriften sich gegen den Ausbau gewandt haben, vertreten und alle von Hubertus angekündigten Schritte verfolgen und kritisch begleiten.


Forstenrieder Park ohne Schießanlage e. V.

Heinz Kuhnert, Vorstand

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