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Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"


Richtigstellung von Aussagen im SZ-Artikel vom 10.11.2010

Im  SZ-Artikel vom 10.11.2010 wurden einige Aussagen gemacht, die die Bürgerinitiative hiermit richtigstellen möchte.

Wir können der Darstellung des Schützenvereinsvorsitzenden Herrn Obermeier nicht folgen. Wir halten diese zumindest für missverständlich:

Im Bereich der beiden Tontaubenanlagen wurde in mehreren Studien unabhängiger Sachverständiger eine auch im Vergleich zu anderen Schiessanlagen sehr starke und weit verbreitete Bodenkontamination vor allem durch Blei, PAK und Antimon ermittelt (zuletzt Fa. Crystal Geotechnik im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz, 2004).

Diese erstreckt sich weit in den nicht vom Verein gepachteten Bannwald (Also in unser Landschaftsschutz- und Naherholungsgebiet). Die Verunreinigung des Bodens mit Blei reicht an vielen Messstellen durch den gesamten Boden bis mindestens zum Kiesuntergrund. Der höchste definierte Hilfswert für Bodenverunreinigung wird häufig und bis 1.000-fach (!) überschritten. Der Boden unter dieser Schiessanlage ist stark sauer. Bleischrot zersetzt sich nachweislich in solch sauren Böden.
(Studie des Landesamtes für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg).

An diesen Tatsachen hat sich immer noch nichts geändert! Eine Entsorgung der Schadstoffe wurde seit Jahrzehnten nicht durchgeführt! Die grundwassergefährdende Verunreinigung mit Schwermetallen erhöht sich ständig. Nach unseren Informationen plant der Verein Hubertus, diese Praxis auch in Zukunft so fortzusetzen.
Die im Artikel beschriebene Entsorgung von Blei fand möglicherweise nur an den Kugelbahnen mit dem leichter zu reinigenden Geschoßfang hinter den Schießscheiben statt.

Die Aussagen der Sprecherin des RGU Katrin Zettler decken sich ebenfalls nicht mit unserem Wissen:

Die 18 m dicke Kiesschicht lässt - das ist von gutachterlicher Seite bestätigt - das schadstoffbelastete Sickerwasser besonders gut durch, "...es besteht ein sehr hohes Transmissionspotenzial..."! Dies gilt besonders im Fall eines bisher noch unbestätigten zweiten Grundwassergeschosses, das als noch dichter unter Hubertus von der Fachseite des RGU für möglich gehalten wird. Ob die Situation hierdurch noch kritscher ist, ist mangels Untersuchung noch nicht geklärt!

Auf jeden Fall ist die getroffene Annahme der RGU-Sprecherin unwahrscheinlich. Dieser wurde in der Einschätzung aller bisher befasster Fachbehörden regelmäßig widersprochen (Gutachten). Darüber hinaus hat uns die Regierung von Oberbayern bestätigt, dass das RGU für die bestehende Anlage zuständig war und ist. Das RGU hat in den vergangenen Monaten das Wasserwirtschaftsamt als Fachbehörde eingeschaltet und von Hubertus seit Anfang 2010 eine weitere Bodenuntersuchung, eine Grundwassermessung und die Vorlage eines Sanierungskonzeptes für den Boden gefordert und dafür Termine im Juni und dann im September gesetzt. Allerdings ohne Erfolg, Hubertus hat bis heute diesen Forderungen nicht entsprochen. Dem RGU waren und sind also nicht die Hände gebunden, es war durchaus aktiv, wenn auch leider bisher ohne Erfolg.

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