Wichtige Richtigstellungen
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Am 18. Januar 2011 sagte der anwaltliche Vertreter von Hubertus, Rechtsanwalt Benno Ziegler, in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk:
Er sähe keine Gefahr (für Boden und Grundwasser) durch die Schießanlage.
Schrotreste auf dem Gelände seien normal.
"Dass der Boden mit Blei versetzt ist, ist bei einer Schießanlage, auf der Schrot eingesetzt wird, eine Banalität und es
ist normal. Das Grundwasser befindet sich hier aber in einem Abstand von rund 20 Metern unter der Erdoberfläche und
daher ist eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen."
Außerdem habe ein Schießstandsachverständiger festgestellt,
das an den Stellen außerhalb des Vereinsgeländes, an denen Schrot gefunden sein soll dies aus technischen Gründen gar
nicht möglich ist. Die Schießrichtung sei eine andere, so Ziegler. Der Rechtsanwalt verweist darauf dass nun erst einmal
Aussagen des Landratsamts zu den Gutachten abgewartet werden müssten. Insgesamt könne er die Aufregung nicht nachvollziehen.
1. Tatsache ist: Es ist nicht normal, dass bei einer bis zum Grundwasser höchst durchlässigen Bodenstruktur überhaupt
eine Schiessanlage betrieben und nicht verhindert wird, dass Schadstoffe in den Boden gelangen.
Der etwa 0,5 m dicke Waldboden liegt auf einer porösen Schotterschicht, die bis zum Grundwasser reicht und bei Regen oder
Schneeschmelze sehr leicht von Sickerwasser durchdrungen wird. Dadurch ist der Abstand zum Grundwasser zweitrangig.
Der Waldboden ist mit so viel altem und neuem Bleischrot sowie Tontaubenscherben durchsetzt, dass die Hilfswerte zur
Sanierungsbewertung aller vier untersuchten Schadstoffe bis hinunter zum Schotter überschritten sind. Oft sind sogar
die höchsten Hilfswerte des 2-stufigen Bewertungssystems massiv überschritten. Für Blei um bis zu 200-fach, für
Antimon bis 20-fach, Arsen bis 8-fach und die der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) bis 30-fach.
In zwei Gutachten für das Landesamt für Umwelt wird auf eine mögliche Gefährdung des Grundwassers hingewiesen.
Das Wasserwirtschaftsamt hält in 2 Stellungnahmen aus dem Jahr 2010 weitere Untersuchungen für erforderlich,
um das Ausmaß der Sanierung des Bodens abgrenzen zu können. Auch das bisher zuständige Referat Umwelt und Gesundheit
der LHS München fordert seit Ende 2009 entsprechende Maßnahmen, unter anderem auch die Vorlage einer Planung für die
Errichtung einer Grundwassermessstelle.
Hubertus kam - trotz mehrfacher Terminsetzung - nach unseren Informationen
diesen Forderungen bisher nicht nach.
2. Tatsache ist: Das Überschießen des Sicherheitszaunes ist von der Bürgerinitiative bei Skeet- und Trapschießen an jedem
Beobachtungstag festgestellt worden. Schrote fielen den Beobachtern, die jederzeit
als Zeugen zur Verfügung stehen, sogar auf die Kleidung! Das Niederfallen der Schrotschauer auf den Waldboden
außerhalb des Sicherheitszaunes wurde akustisch wahrgenommen und Schrotkugeln wurden auf dem Boden gefunden.
Voraussetzung für diese Feststellungen war nur normale Hör- und Sehfähigkeit.
Die Bayerischen Staatsforsten haben Hubertus deshalb aufgefordert, einen in den Park erweiterten Zaunverlauf,
der die überschossenen Flächen einbezieht, zu kennzeichnen, "auszupflocken".
Das wurde erledigt und ist von jedermann zu besichtigen.
Zu dieser Thematik erklärte der Vorsitzende von Hubertus, Ludwig Obermeier,
im Sendlinger Anzeiger vom 19. Januar 2011: "..., dass die Erweiterung der Grenze als Sicherheitsmaßnahme durchzuführen
sei".
Warum aber, wenn doch der von Hubertus beauftragte Schießstandsachverständige ein Überschießen nicht feststellen konnte?
Zu den Vorwürfen der Kontaminierung des Bodens durch Schrotkugeln sagte Ludwig Obermeier im Sendlinger Anzeiger nur Folgendes:
"Auf dieser Anlage wird seit über 80 Jahren geschossen. Wir haben auch immer selbst den Rechen in die Hand genommen, um den Schrot zu entfernen." Es sei maximal eine Schicht von 10 Zentimetern, die vom Boden abgetragen werden müsse - der Grundwasserspiegel läge jedoch deutlich tiefer, so Obermeier. Deshalb müsse sich niemand Sorgen machen."
3. Tatsache ist: Eine Erweiterung der Grundstücksgrenze zur Einbeziehung der Überschießzonen ist nicht beschlossen.
Vielmehr haben die Bayerischen Staatsforsten Hubertus aufgefordert, auch andere Maßnahmen zur Verhinderung des Überschießens
zu prüfen; eine Antwort steht noch aus.
Wir sprechen uns nachdrücklich gegen eine Verlegung des Sicherheitszaunes zu Lasten des frei zugänglichen Waldes, des
Erholungsgebietes, aus. Es käme auch einer Duldung des Überschießens und einer Vergrößerung der belasteten Bodenflächen gleich.
Der Boden ist auch nicht nur bis zu 10 cm, sondern teilweise bis zu 50 cm Tiefe belastet. Belastungen in größeren Tiefen
sind wahrscheinlich nur deshalb nicht feststellbar, weil dort die Verunreinigungen durch Regenwasser nach unten gespült werden.
Weitere Gegenargumente siehe oben unter Tatsachen 1 und 2.
Fazit: Wir würden es begrüßen, wenn Hubertus endlich die Forderungen der Aufsichtsbehörden ernst nehmen und umsetzen würde,
um weitere "Aufregung" zu verhindern. Wir sind auch nicht der Meinung, dass "sich niemand Sorgen machen müsse".
Wer die Gutachten zu den Bodenuntersuchungen liest, wird erkennen, dass durchaus Anlass zur Sorge und zum Handeln besteht.