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Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"


Wegweisend
Münchner Stadtrat unterstützt Forderungen der Bürger, Beschluss des Stadtrates zu Hubertus am 8. d. M.

Nachdem die Regierung von Oberbayern im November 2010 die behördliche Zuständigkeit für Hubertus vom Referat Gesundheit und Umwelt (RGU) der Landeshauptstadt München auf das Landratsamt München (LRA) übertragen hatte, standen noch an den Stadtrat gerichtete 4 Anträge des BA 19 und 2 auf Antrag der Bürgerinitiative von Bürgerver-sammlungen in Forstenried gefasste Empfehlungen zur Beantwortung an. Der Umwelt-ausschuss der LHS München hat dafür im Mai einen Beschlussantrag für den Stadtrat erstellt (nachzulesen im   RIS des Stadtrates), dem dieser am 8. Juni 2011 zustimmte.

Obwohl man den umfangreichen Beschluss überwiegend unter den Gesichtspunkten "Rückblick, Projektstand, Verantwortungsübergabe, Abschluss" sehen kann, enthält er für die Bürger Forstenrieds zu dem Projekt Hubertus aktuelle, wichtige und, wie wir meinen, wegweisende Aussagen bzw. Stellungnahmen des RGU.

  1. Zum Beispiel wird mitgeteilt, dass der Referent für Gesundheit und Umwelt der LHS München (Herr Stadtrat Lorenz) die Landrätin des Landkreises München, Frau Rumschöttl, mit Schreiben vom 11.1.2011 - unter Hinweis auf die betroffene Münchener Bevölkerung - gebeten hat, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen bestmöglichen Umwelt- (siehe unter 2.) und Anwohnerschutz, v. a. im Hinblick auf die problematische Lärmsituation, zu realisieren.
    Mit Schreiben vom 19.1.2011 wurde dies von Frau Landrätin Rumschöttl auch zugesagt. Die BI dankt dem BA 19 für diese Initiative, den Vorschlag des Kompromisses und das Engagement zu dessen Zustandekommen.

  2. In der Bürgerversammlung am 22.4.2010 forderten wir in unserem Antrag u. a., "dass der Boden des Schießgeländes untersucht und saniert werden muss und dass eine Kontamination des Grundwassers auszuschließen ist".
    Das RGU beschreibt nun, dass es gleichlautende Forderungen an Hubertus gerichtet hat (seit Ende 2009), ohne dass Hubertus diesen bis Nov. 2010 nachgekommen sei. Eine rechtswirksame Anordnung und somit Durchsetzung dieser Forderungen durch das RGU sei wegen der bevorstehenden Übertragung der Verantwortung auf das LRA nicht mehr zustande gekommen. Das Landratsamt München soll nunmehr die weiteren Schritte einleiten und das RGU absprachegemäß beteiligen.
    Wir halten es für dringend erforderlich, dass Hubertus jetzt vom LRA zur kurzfristigen Durchführung der Umweltmaßnahmen veranlasst bzw. notfalls gezwungen wird. Ohne dem ist jede Baumaßnahme auszuschließen! Die Taktik des Verzögerns, Verweigerns und Hinhaltens muss endlich ein Ende haben!

  3. Es wird auch bestätigt, dass die Bayerischen Staatsforsten auch dem RGU gegenüber ihr Interesse an einer einvernehmlichen Lösung des Falles bekundeten und Bereitschaft signalisierten, die Forderungen der Anwohner sowie des BA 19 bei der Neuvereinbarung des Pachtvertrages einfließen zu lassen. Diese Zusage ist auch uns gegeben worden.

  4. Am wichtigsten ist für uns deshalb die Stellungnahme der LHS München zu dem Antrag der Bürgerinitiative und der Empfehlung der Bürgerversammlung vom 7. April 2011. Darin forderten wir die LHS München auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei den Bayerischen Staatsforsten und dem Landratsamt München für eine langfristige, unanfechtbare, auch für neue Genehmigungsanträge bzw. Pacht- oder Kaufverträge gültige Absicherung des zwischen der Bürgerinitiative und Hubertus am 1. März 2011 vereinbarten Kompromisses (nachzulesen im   RIS des Bezirksausschuss)) einzusetzen.
    Mit seinem Beschluss vom 8. Juni befürwortet nun der Stadtrat, dass der Kompromiss langfristig abgesichert wird, um die Münchener Bürgerinnen und Bürger dauerhaft vor Umweltbelastungen - insbesondere zusätzlichen Lärmemissionen - zu schützen. Die Empfehlung der Bürgerversammlung wird mit der Bitte um Berücksichtigung der Forderung an die Bayerischen Staatsforsten und das Landratsamt weiter geleitet.

Die Bürgerinitiative spricht z. Zt. mit den Staatsforsten, um nicht nur eine langfristige, sondern auch eine unanfechtbare Lösung für die Absicherung des Kompromisses zu erreichen. Da wir an diesem Ziel noch nicht angekommen sind, freut uns die Unterstützung durch den Stadtrat. Nachdem sich vorher bereits der BA 19 und die Bürgerversammlung für eine langfristige, unanfechtbare Absicherung ausgesprochen haben, hoffen wir jetzt zuversichtlich, die offenen Fragen mit den Staatsforsten zu aller Zufriedenheit klären zu können. Letztlich sollte selbst Hubertus Interesse daran haben.

Link zum Entwurf Vorlagen-Nr.: 08-14 / V 06689 im Stadtrats-Informationssystem



  Kurzübersicht

  Deckblatt VV

  Anlage 7

  Anlage 8

  Anlage 9

  Beschlussentwurf

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