Information für Forstenrieder Bürger, für Freunde und Unterstützer der Bürgerinitiative
Bodenuntersuchung und Bodensanierung:
Im Herbst 2011 hatte das Landratsamt München in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt
Hubertus aufgefordert, endlich eine umfassende Bodenuntersuchung durch einen unabhängigen
vereidigten Sachverständigen durchführen zu lassen. Diese Untersuchung war seit 2 Jahren
wiederholt vom Referat Gesundheit und Umwelt der LHS München gefordert worden. Hubertus
stimmte endlich der Untersuchung zu und beauftragte einen Sachverständigen, die Arbeiten
bis Ende Juni 2012 durchzuführen. Auf eine Anfrage wurde uns mitgeteilt, dass die Ergebnisse
den Aufsichtsbehörden noch nicht vorliegen. Sie werden nach Einreichung ausgewertet und
erst anschließend werden Entscheidungen über evtl. Grundwassermessungen und Maßnahmen zur
Bodensanierung getroffen. Wir haben in der Vergangenheit bis in die Gegenwart eine Reihe von
Gesprächen mit dem RGU, dem LRA und dem Wasserwirtschaftsamt geführt, als Anwohner immer
wieder auf die Dringlichkeit dieses Themas hingewiesen und Maßnahmen gefordert, deren
Durchführung wir jetzt kritisch verfolgen werden.
Unser Kompromiss mit Hubertus vom 1.3. 2011 und seine Aufnahme in den Pachtvertrag:
Unser auf der Sitzung des Bezirksausschusses mit Hubertus vereinbarter Kompromiss beinhaltet
eine Begrenzung der Schießzeiten, Lärmschutzmaßnahmen und eine Bodensanierung und sieht
seine Aufnahme in einen neuen Pachtvertrag zwischen den Staatsforsten und Hubertus vor.
Wir beantragten auf der Bürgerversammlung vom 7. April 2011 zusätzlich eine langfristige
Absicherung des Kompromisses durch die Staatsforsten, ebenfalls im Pachtvertrag, ohne die
jede Vereinbarung wertlos wäre. Nach der (erfreulichen) Zusage haben wir mit den
Staatsforsten mehrmals über deren Realisierung im Pachtvertrag gesprochen und Möglichkeiten
der Vertragsgestaltung aufgezeigt. Gegenwärtig verhandelt Herr Rechtsanwalt Ziegler für
Hubertus mit den Staatsforsten über den Vertrag, dessen Unterzeichnung
Herr RA Ziegler lt. seiner Aussage bei der BA-Sitzung am 3. 7. 2012 noch im Juli 2012
erwartet. Ein solcher Vertrag müsste natürlich unter dem Vorbehalt der Genehmigung des
Neubauvorhabens Hubertus durch das Landratsamt stehen. Wir halten es für unverzichtbar,
dass uns bzw. den Bürgern die Teile des Pachtvertrages zur Verfügung gestellt werden,
in denen diese Vereinbarungen festgeschrieben werden. Wir benötigen diese Unterlage zur
zukünftigen Wahrung unserer Interessen und Rechte. Wir können im Ernstfall nicht auf
Vertragsklauseln verweisen, die wir nur vom Hörensagen kennen. Wir rechnen bei der
Durchsetzung dieser Forderung einmal mehr mit dem Verständnis der Staatsforsten und dem
Beistand des Bezirksausschusses sowie unserer politischen Vertreter in Stadtrat und
Landtag, die den getroffenen Kompromiss und seine langfristige Absicherung nachdrücklich
unterstützten und begrüßten.
Der Neubauantrag für die Schießanlage von Hubertus:
Mit Zurückhaltung bewerten wir die unbestätigte Information, dass Hubertus den Neubauantrag
in diesem Herbst bei dem Landratsamt einreichen wird. Dies war erstmals für den August 2009
zugesagt worden und zögerte sich nach einer völligen Neukonzipierung des Projektes immer
wieder hinaus. Kommt der Antrag, müssen wir darauf achten, dass er mit den Klauseln des
Kompromisses widerspruchslos übereinstimmt.
Hubertus hat der Durchführung eines immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter
Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt. Der Neubauantrag wird öffentlich zur Einsicht
ausgelegt. Alle Bürger haben dann Gelegenheit, notwendige berechtigte Einwände gegen das
Neubauvorhaben einzubringen. Auch die Bürgerinitiative - zu Punkten außerhalb des
Kompromisses. Die Begleitung dieses Prozesses in der Öffentlichkeit und die aktive
Wahrnehmung unserer eigenen Interessen werden erhebliche Arbeit mit sich bringen und von
uns Engagement und Expertise verlangen.
Herr RA Ziegler erwartet den Neubaubeginn im Jahr 2013 (Aussage vor dem Bezirksausschuss
am 03.07.12), na schauen wir mal!
Erhaltung des Naherholungsgebietes Forstenrieder Park:
Die Erhaltung und Pflege des Naherholungsgebietes Forstenrieder Park ist eines der Ziele
unserer Bürgerinitiative und deshalb in der Satzung unseres Vereins festgeschrieben. So
selbstverständlich wie es Ihnen erscheinen wird, dass nicht nur im Wohngebiet, sondern
auch im intensiv als Erholungsgebiet genutzten nahe gelegenen Wald eine Begrenzung des
Schießlärms zu realisieren ist, so unsicher ist dies nach unseren Informationen zur Zeit.
Das Referat Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München hatte deshalb im Wald
Messpunkte und eine Begrenzung des Lärms auf 55 dB(A) vorgesehen. Wir halten eine
Lärmbegrenzung im Naherholungsgebiet Forstenrieder Park weiterhin für unverzichtbar.
Dem Lärm im Wald würde sonst kein Limit gesetzt. Man stelle sich vor: Hier wird im Jahr 2012
eine für Jahrzehnte gültige Genehmigung erteilt, in einem für ganz München wertvollen
Naherholungsgebiet ohne Begrenzung Schießlärm zu verursachen! Wir befürchten, zukünftige
Generationen würden den Aufsichtsbehörden nicht nur eine Vernachlässigung der Interessen der
Bürger, sondern auch Verantwortungslosigkeit vorwerfen. Das möchten wir gerne vermeiden und
werden uns nachdrücklich für eine Lärmbegrenzung im Forstenrieder Park einsetzen. Auch bei
diesem Anliegen bauen wir auf die Unterstützung des Bezirksausschusses, unserer politischen
Vertreter im Landtag und erforderlichen Falls der Medien.
Sie sehen, es bleibt noch einiges zu tun - und das in den entscheidenden nächsten Monaten.
Wir werden das Unsrige tun, die Interessen der Bürger wahrzunehmen und unsere gemeinsamen
Ziele zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Aktivkreis der Bürgerinitiative