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Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"


Information für Forstenrieder Bürger, für Freunde und Unterstützer der Bürgerinitiative

Bodenuntersuchung und Bodensanierung:

Im Herbst 2011 hatte das Landratsamt München in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Hubertus aufgefordert, endlich eine umfassende Bodenuntersuchung durch einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen durchführen zu lassen. Diese Untersuchung war seit 2 Jahren wiederholt vom Referat Gesundheit und Umwelt der LHS München gefordert worden. Hubertus stimmte endlich der Untersuchung zu und beauftragte einen Sachverständigen, die Arbeiten bis Ende Juni 2012 durchzuführen. Auf eine Anfrage wurde uns mitgeteilt, dass die Ergebnisse den Aufsichtsbehörden noch nicht vorliegen. Sie werden nach Einreichung ausgewertet und erst anschließend werden Entscheidungen über evtl. Grundwassermessungen und Maßnahmen zur Bodensanierung getroffen. Wir haben in der Vergangenheit bis in die Gegenwart eine Reihe von Gesprächen mit dem RGU, dem LRA und dem Wasserwirtschaftsamt geführt, als Anwohner immer wieder auf die Dringlichkeit dieses Themas hingewiesen und Maßnahmen gefordert, deren Durchführung wir jetzt kritisch verfolgen werden.

Unser Kompromiss mit Hubertus vom 1.3. 2011 und seine Aufnahme in den Pachtvertrag:

Unser auf der Sitzung des Bezirksausschusses mit Hubertus vereinbarter Kompromiss beinhaltet eine Begrenzung der Schießzeiten, Lärmschutzmaßnahmen und eine Bodensanierung und sieht seine Aufnahme in einen neuen Pachtvertrag zwischen den Staatsforsten und Hubertus vor. Wir beantragten auf der Bürgerversammlung vom 7. April 2011 zusätzlich eine langfristige Absicherung des Kompromisses durch die Staatsforsten, ebenfalls im Pachtvertrag, ohne die jede Vereinbarung wertlos wäre. Nach der (erfreulichen) Zusage haben wir mit den Staatsforsten mehrmals über deren Realisierung im Pachtvertrag gesprochen und Möglichkeiten der Vertragsgestaltung aufgezeigt. Gegenwärtig verhandelt Herr Rechtsanwalt Ziegler für Hubertus mit den Staatsforsten über den Vertrag, dessen Unterzeichnung Herr RA Ziegler lt. seiner Aussage bei der BA-Sitzung am 3. 7. 2012 noch im Juli 2012 erwartet. Ein solcher Vertrag müsste natürlich unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Neubauvorhabens Hubertus durch das Landratsamt stehen. Wir halten es für unverzichtbar, dass uns bzw. den Bürgern die Teile des Pachtvertrages zur Verfügung gestellt werden, in denen diese Vereinbarungen festgeschrieben werden. Wir benötigen diese Unterlage zur zukünftigen Wahrung unserer Interessen und Rechte. Wir können im Ernstfall nicht auf Vertragsklauseln verweisen, die wir nur vom Hörensagen kennen. Wir rechnen bei der Durchsetzung dieser Forderung einmal mehr mit dem Verständnis der Staatsforsten und dem Beistand des Bezirksausschusses sowie unserer politischen Vertreter in Stadtrat und Landtag, die den getroffenen Kompromiss und seine langfristige Absicherung nachdrücklich unterstützten und begrüßten.

Der Neubauantrag für die Schießanlage von Hubertus:

Mit Zurückhaltung bewerten wir die unbestätigte Information, dass Hubertus den Neubauantrag in diesem Herbst bei dem Landratsamt einreichen wird. Dies war erstmals für den August 2009 zugesagt worden und zögerte sich nach einer völligen Neukonzipierung des Projektes immer wieder hinaus. Kommt der Antrag, müssen wir darauf achten, dass er mit den Klauseln des Kompromisses widerspruchslos übereinstimmt.

Hubertus hat der Durchführung eines immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt. Der Neubauantrag wird öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Alle Bürger haben dann Gelegenheit, notwendige berechtigte Einwände gegen das Neubauvorhaben einzubringen. Auch die Bürgerinitiative - zu Punkten außerhalb des Kompromisses. Die Begleitung dieses Prozesses in der Öffentlichkeit und die aktive Wahrnehmung unserer eigenen Interessen werden erhebliche Arbeit mit sich bringen und von uns Engagement und Expertise verlangen.

Herr RA Ziegler erwartet den Neubaubeginn im Jahr 2013 (Aussage vor dem Bezirksausschuss am 03.07.12), na schauen wir mal!

Erhaltung des Naherholungsgebietes Forstenrieder Park:

Die Erhaltung und Pflege des Naherholungsgebietes Forstenrieder Park ist eines der Ziele unserer Bürgerinitiative und deshalb in der Satzung unseres Vereins festgeschrieben. So selbstverständlich wie es Ihnen erscheinen wird, dass nicht nur im Wohngebiet, sondern auch im intensiv als Erholungsgebiet genutzten nahe gelegenen Wald eine Begrenzung des Schießlärms zu realisieren ist, so unsicher ist dies nach unseren Informationen zur Zeit. Das Referat Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München hatte deshalb im Wald Messpunkte und eine Begrenzung des Lärms auf 55 dB(A) vorgesehen. Wir halten eine Lärmbegrenzung im Naherholungsgebiet Forstenrieder Park weiterhin für unverzichtbar. Dem Lärm im Wald würde sonst kein Limit gesetzt. Man stelle sich vor: Hier wird im Jahr 2012 eine für Jahrzehnte gültige Genehmigung erteilt, in einem für ganz München wertvollen Naherholungsgebiet ohne Begrenzung Schießlärm zu verursachen! Wir befürchten, zukünftige Generationen würden den Aufsichtsbehörden nicht nur eine Vernachlässigung der Interessen der Bürger, sondern auch Verantwortungslosigkeit vorwerfen. Das möchten wir gerne vermeiden und werden uns nachdrücklich für eine Lärmbegrenzung im Forstenrieder Park einsetzen. Auch bei diesem Anliegen bauen wir auf die Unterstützung des Bezirksausschusses, unserer politischen Vertreter im Landtag und erforderlichen Falls der Medien.

Sie sehen, es bleibt noch einiges zu tun - und das in den entscheidenden nächsten Monaten. Wir werden das Unsrige tun, die Interessen der Bürger wahrzunehmen und unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Aktivkreis der Bürgerinitiative

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