Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"
Bauantrag Hubertus - unsere Einwendungen
Was im Verlauf des letzten Jahres geschah:
Die Überprüfung der Inhalte des Bauantrages des Vereins Hubertus für den Aus-und Umbau der Schießanlage vom Mai 2014 ergab
zahlreiche Einwendungen. Da diese eine Konzentration unseres erarbeiteten Wissens abbilden und von Interesse für den
Natur- und Umweltschutz, den Lärmschutz und die Nachbarschaft sind, wollen wir sie der Öffentlichkeit nicht vorenthalten
….Interessierte können sich zu den jeweiligen Punkten in das Originaldokument einlesen.
- Einspruch wegen nicht vorgesehener Sanierungs- und Vorsorgemaßnahmen im Niederschlagsbereich der Bleischrote der Wurfscheibenschießanlage
- Einspruch gegen die zugrundegelegte Annahme der Lärmprognose
- Einspruch gegen die Lage-Angabe des Messpunktes IO1 sowie der willkürlichen Festlegung von 60 dB in der Lärmprognose
- Einspruch gegen die Vorgabe von nur mind. 40 dB Bauschalldämmaß für den Neubau der Raumschießanlage
- Einspruch gegen Fehlen von Lärm-Messpunkten direkt hinter dem Trap-/Skeetstand auf dem Boden der LH München
- Einspruch gegen die Einstufung des Messpunktes "Brentenschlag" innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
- Einspruch gegen die Gestaltung des Gefahrenbereiches und des geplanten Verlaufs bzw. Baus des Sicherheitszaunes
- Einspruch gegen den Verstoß der Arbeitsstättenverordnung des Restaurants Hubertus
Das LRA bezweifelte die formale Richtigkeit des Antrages und forderte für die völlig eingehauste Raumschießanlage
einen separaten Antrag, dessen Genehmigung nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), sondern nach
dem Bundesbaugesetz geprüft werden sollte. Die Auseinandersetzung zu diesem Thema zwischen dem LRA und dem
Rechtsvertreter von Hubertus, RA Benno Ziegler, schleppte sich bis März 2015 hin, ein knappes Jahr!
Schließlich entschied RA Ziegler vor einigen Wochen, bei dem ursprünglichen Antrag zu bleiben und sich nicht
der fachlichen Meinung des LRA anzuschließen. Da über Form und Inhalt eines Genehmigungsantrages letztlich der
Antragsteller allein entscheidet, hat jetzt das LRA mit der Genehmigungsprozedur für den vorliegenden Antrag begonnen.
Das Ergebnis ist offen, ebenso wie der Termin für den Abschluss der Prüfung. Üblicherweise rechnet man mit 3 - 6 Monaten,
im Normalfall. Wir halten weitere Verzögerungen aber für wahrscheinlich.
Wir werden die nunmehr als verbindlich anzusehenden Inhalte des Genehmigungsantrages durch unsere Rechtsanwälte auf
Übereinstimmung mit Recht, Gesetz und Schießplatzrichtlinien prüfen lassen, um die Interessen der Bürger zu wahren.
Außerdem beauftragen wir einen Schießplatz-Sachverständigen mit der eingehenden Kontrolle der vom Verein eingereichten
Lärmprognose. Das Landratsamt werden wir an die uns früher gegebene Zusage erinnern, das Landesamt für Umwelt zu einer
Stellungnahme in Sachen Bodensanierung, Lärmschutz und Lärmprognose aufzufordern.
Wir werden Sie über den Fortgang des Projektes weiter aktuell unterrichten.