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Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"

Bauantrag Hubertus - aktueller Stand

Im Mai 2014 reichte Hubertus dem Landratsamt den Genehmigungsantrag für den Umbau der Schießanlage ein. Dieser Antrag befindet sich noch immer in der Bearbeitung, die sich in der Zwischenzeit immer wieder verzögerte. Es ergaben sich zahlreiche Nachfragen und Forderungen des LRA nach Ergänzungen und Erläuterungen. Die Bürgerinitiative hat sich permanent durch Akteneinsichten nach dem Bayerischen Umwelt-Informationsgesetz bei dem LRA auf dem Laufenden gehalten und diesen Prozess begleitet. Wir konnten diese Informationen natürlich nicht publizieren und haben auch von der Veröffentlichung unserer Aktivitäten und Absichten Abstand genommen, die sonst vielleicht zu Gegenmaßnahmen geführt hätte. Wichtige Aufgabe war die Analyse und kritische Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Bauantrages.

Diese Überprüfung der Inhalte des Bauantrages des Vereins Hubertus für den Aus-und Umbau der Schießanlage vom Mai 2014 gab uns Anlass zu zahlreichen Einwendungen, die wir bereits im Jahr 2015 dem Landratsamt einreichten. Da diese eine Konzentration unseres erarbeiteten Wissens abbilden und von Interesse für den Natur- und Umweltschutz, den Lärmschutz und die Nachbarschaft sind, wollen wir Sie heute in gekürzter Form darüber informieren (Im Original sind es immerhin mehr als 60 Seiten teilweise komplizierten Inhalts). Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Einwendungen im Rahmen der am 1. 3. 2011 im BA 19 mit der BI getroffenen Kompromiss-Vereinbarung liegen.

Die Einsprüche wurden nicht nur an das Landratsamt, sondern auch an die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligte Fachbehörden, z.B. die LH München oder das Landesamt für Umweltschutz, zur Information versandt. Bei einer Akteneinsicht im Landratsamt zum Stand des laufenden Verfahrens Anfang März 2016 konnten wir an den inzwischen eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden erkennen, dass eine Reihe unserer Einwände berücksichtigt worden waren - nach einem Jahr ein motivierender Lohn für unsere Arbeit.

Das im Juli 2015 von uns beauftragte Gutachten eines Lärmschutz-Sachverständigen bezüglich der Lärmprognose im Bauantrag wurde ebenfalls an die relevanten Behörden weitergeleitet. Fazit: "Das (dem Bauantrag zugrunde liegende, Anm. d. Verf.) Gutachten der DEVA vom 6. Mai 2014 erfüllt nicht im Ansatz die Anforderungen, die an ein derartiges Prognosegutachten zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für eine Genehmigung zu stellen sind." Auf Grund dieses Gutachtens konnten wir erreichen, dass das Landratsamt ein neues Gutachten eines neutralen Sachverständigen für zwingend notwendig erachtete. Die hierfür notwendigen Schallmessungen wurden Anfang Juni in unserem Viertel durchgeführt. Diese Messung soll als Grundlage für das weitere Verfahren dienen.

Im Grunde für uns positive Entwicklungen, könnte man meinen. Die Frage ist jedoch, ob und in welchem Umfang das Landratsamt als genehmigende Behörde die Bedenken der befragten Fachbehörden zum Schutz der Umwelt und der benachbarten Bevölkerung in seinen Genehmigungsbescheid z.B. in Form von Auflagen aufnimmt. Da für September 2016 vom Landratsamt weitere Termine gesetzt wurden, ist u. E. in diesem Jahr kaum mit dem Genehmigungsbescheid zu rechnen. Wir hoffen, dass das Landratsamt in jedem Fall und wann auch immer Entscheidungen zum Schutz und im Sinne der betroffenen Bürger treffen wird.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

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