Verein Hubertus stellt Antrag auf Sportförderung der Stadt München in Höhe von fast 2,7 Mio. Euro.
Nachdem die Sportförderrichtlinien der Stadt München zum Jahreswechsel überarbeitet worden waren, stellt der Verein Hubertus
für seine Baumaßnahmen einen Antrag auf Sportförderung, der am 20.05.2020 im Sportausschuss des Stadtrates beraten wird.
Der Antrag mit interessanten Details kann im RIS, dem RatsInformationsSystem der Stadt München, eingesehen werden:
Hier geht es zur Vorlagen-Nr.: 20-26 / V 00112 der Stadt München
Nach Durchsicht der Dokumente nehmen wir sofort Kontakt zum Oberbürgermeister, den Ausschussmitgliedern und der Presse auf,
um auf folgende kritischen Punkte hinzuweisen:
Die Kosten des Bauvorhabens in Höhe von 7,5 Mio. Euro haben sich im Förderantrag im Vergleich zu den ursprünglichen Kostenschätzungen mehr als verdoppelt, fast verdreifacht. Bei Eigenmitteln des kleinen Vereins in Höhe von nur 10 % ruht die Finanzierung hauptsächlich auf Fördergeldern. Der starke Anstieg des Investitionsvolumens deutet auf einen Schwerpunkt der Finanzierung bei der neu zu errichtenden Schießhalle hin, die im Bauantrag nur unter der Voraussetzung eine Nebeneinrichtung zu sein, genehmigt wurde. Es besteht der Verdacht, dass die Schießhalle den Hauptteil der neu im Landschaftsschutzgebiet errichteten Anlage darstellt, was wiederum den Rückschluss zulässt, dass seitens des Vereins kommerzielles Schießen geplant ist. Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Verein Hubertus ohne kommerzielle Nutzung und entsprechende Einnahmen die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen des Neubaus der Schießanlage bewerkstelligen will, geschweige die in der Finanzplanung aufgelisteten Kredite (u.a. von der LHST) bedienen kann. Die Gemeinnützigkeit dieses Bauvorhabens ist schlichtweg in Frage zu stellen. Ein Indiz dafür ist weiters, dass in der Finanzierung in erheblichem Umfang eine Vorsteuerrückerstattung vorgesehen ist, die auf das Einplanen umfangreicher gewerblicher Einnahmen hinweist.
Die Erteilung der Baugenehmigung geschah im Jahr 2017. Es folgt ein Zeitraum der Untätigkeit, bis zum Jahreswechsel 2020 die Sportförderrichtlinien der Stadt München überarbeitet waren, die nun auch Vereine fördern, die jenseits der Stadtgrenze liegen, sofern über 50 % der Mitglieder Einwohner der Stadt München sind - nun ist auch der Verein Hubertus förderfähig. Erstaunlich: In den letzten Jahren verzeichnet der Verein ein überproportionales Mitgliederwachstum, bei dem die Mitgliederquote ansässiger Münchner nun 57 % beträgt.
Im Mehrjahresinvestitionsplan der Stadt war im Jahr 2019 eine Pauschale für Münchner Vereine vorgesehen. Nachdem der Verein Hubertus durch die Änderung der Förderrichtlinien 2020 zur Gruppe der förderfähigen Vereine hinzugekommen war, beansprucht er nun aus diesem Haushalt 2,7 Mio. Euro - Geld, das den Münchner Vereinen für ihre Vorhaben nun fehlt.
Angesichts der durch die Corona-Krise angespannten und noch völlig unübersichtlichen Haushaltslage erscheint die städtische Förderung eines derartigen Mega-Projektes für einen kleinen Verein, der einen exklusiven - aber sehr umweltbelastenden - Hobbysport ausübt, unserer Meinung nach nicht mehr vertretbar. Das spiegeln auch die vielen Informationen von BürgerInnen, die wir in diesen Tagen erhalten, wieder.
Die Behandlung des Themas wurde in der Sportausschusssitzung auf Antrag einiger Ausschussmitglieder in die Vollversammlung des Stadtrats am 17. Juni 2020 vertagt. Wir bleiben weiter mit unseren Mandatsträgern in Kontakt.