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Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"


Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages behandelt am 20. Februar 2013 die Petitionen der Forstenrieder Bürger gegen Umgestaltung der Schießanlage Forstenried/Unterdill

Die Bürgerinitiative " Forstenrieder Park ohne Schießanlage e.V." wird angehört

Teilnehmer der Bürgerinitiative:

H. Kuhnert, Dr. D.Schöne, E.Schleicher, Dr. B.Schweizer, J.Schneider

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe der Petenten in der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2013 beraten und darüber beschlossen. Die Petitionen der Bürger aus dem Jahre 2009, die sich ursprünglich sämtlich gegen die geplante Monsterschießanlage richteten, sollten insgesamt als erledigt betrachtet werden, da der erste Umbauantrag von Hubertus beim LRA zurückgezogen wurde und ein neuer Antrag mit gänzlich anderer Planung demnächst erwartet wird.

Für unsere Bürgerinitiative konnte dann H. Kuhnert in der Ausschusssitzung erklären, dass in Bezug auf einen möglichen neuen Antrag von Hubertus drei wichtige Forderungen aus den ca. 60 Petitionen unabhängig von der alten Bauplanung noch immer Gültigkeit haben und unerledigt sind:

1.) Erhaltung der Lebensqualität der Wohnbevölkerung durch die langfristige Absicherung der in einer Kompromissvereinbarung festgelegten zeitlichen Begrenzung der Schießzeiten im neuen Pachtvertrag.

2.) Erhaltung und Schutz des Forstenrieder Parks als wertvolles Naherholungsgebiet durch Beschlussfassung zur Reduzierung des Schießlärms im Wald ( max 55 dB(A) ) und damit Erhaltung des Naturgenusses im Naherholungsgebiet Forstenrieder Park.

3.) Schutz der Umwelt durch die Sanierung des hoch kontaminierten Bodens der Schießanlage, um mögliche Vergiftung des Grundwassers zu unterbinden.

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderungen der Bürger und hat deshalb folgende Maßgaben beschlossen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bayerischen Staatsforsten den Teil des Vertrags zwischen dem Verein Hubertus und den Bayerischen Staatsforsten offenlegen, der die öffentlichen Interessen und insbesondere die Kompromissvereinbarungen berührt. An den Verein Hubertus wird appelliert, sich nicht querzulegen.

Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, die Kompromissvereinbarung langfristig abzusichern.

Das Landratsamt wird gebeten, die Lärmproblematik erneut zu prüfen und gegebenenfalls im Interesse der Anwohner und der Erholungssuchenden die Entscheidung zu korrigieren, wonach keine Grenzwerte festgelegt werden.

Das ausführliche Protokoll der Ausschusssitzung



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